Aktuelle Besucherregelungen und Hinweise zu Corona
Das neue Infektionsschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland schreibt eine Testpflicht für alle Besucher in Krankenhäusern vor. Jeder Patient darf pro Tag in der Zeit von 11 bis 17.30 Uhr für eine halbe Stunde einen Besucher empfangen. Vor dem Besuch ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich. Zur Online-Terminbuchung Jeder Besucher muss einen negativen Schnelltest vorweisen. Dies gilt auch…